Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Unternehmen durch steuerliche Erleichterungen zu mehr Liquidität zu verhelfen. Hierzu wurden folgende Einzelmaßnahmen in Aussicht gestellt:

  • Die Finanzbehörden sollen angewiesen werden, im Falle erheblicher Härte Steuerstundungen zu gewähren. An die Stundung sollen keine hohen Anforderungen gestellt werden, sodass der Zeitpunkt der Steuerzahlungen kurzfristig hinausgeschoben werden kann.
  • Steuervorauszahlungen sollen unbürokratisch und schnell herabgesetzt werden, wenn klar wird, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich deutlich geringer sein werden.
  • Ist der Steuerschuldner unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen, soll bis zum 31. Dezember 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen, wie z. B. Kontopfändungen und Säumniszuschläge bezüglich einer fälligen Steuerzahlung verzichtet werden.

Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung oder im Vollstreckungsverfahren.

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