Steuerrecht

Steuerberatung und Rechtsberatung aus einer Hand

Die Kanzlei Söhngen & Büllesfeld bietet Ihren Mandaten einen außergewöhnlichen Vorteil: Das komplette Leistungsspektrum der Beratung in Steuersachen plus die juristische Beratung und Vertretung in allen rechtlichen Fragen, die sich daraus ergeben. Die Schnittmenge ist in der Praxis sehr groß und häufig unübersichtlich. Lesen Sie hierzu einen Fall aus der Praxis.

Buchhaltung und Steuerberatung

Für Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler

  • erledigen wir die laufende Buchhaltung und die monatlichen Erklärungen (Umsatzsteuer),
  • erstellen wir Jahresabschlüsse, Einnahme-Überschuss-Rechnungen und Bilanzen,
  • erstellen wir Steuererklärungen,
  • begleiten und moderieren wir auf Wunsch Ihre Steueraußenprüfungen in den Räumen unserer Kanzlei. Durch gründliche Vorbereitung der Prüfungsunterlagen und die versierte Vertretung der Mandanten-Interessen während der Prüfung erzielen wir regelmäßig optimale Ergebnisse.

Wir stehen für einzelne Aufgaben oder das gesamte Paket zur Verfügung und arbeiten auf Wunsch auch gern mit Ihren Steuerberatern zusammen.

Zusätzliche Expertise: Steuerstrafrecht und Abgabenordnung

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie bei der Klärung strittiger Fragen im steuerlichen Umfeld auch, wenn es um Steuerstrafrecht und Abgabenordnung geht.

Petra Söhngen hat sich unter anderem auf das Thema Abgabenordnung spezialisiert und vertritt Sie in allen damit verbundenen Streitpunkten vom Rechtsmittelverfahren bis zum Finanzgericht.

Die Herangehensweise von Glenn D. Büllesfeld hat sich in steuerstrafrechtlichen Ermittlungen – z. B. bei Verdacht auf Steuerhinterziehung – sehr bewährt. In vielen Fällen konnte er für seine Mandanten erreichen, dass das Strafverfahren eingestellt und ein Prozess vermieden wurde.

Der Vorteil unserer Kanzlei für Sie: Als Ihre Berater in Steuersachen können wir Sie ohne Zeitverlust und zusätzliche Konsultationen bei Bedarf rechtlich beraten sowie vorgerichtlich und gerichtlich vertreten. Wir kennen Ihr Unternehmen bereits, wenn der Streitfall eintritt, und sind sofort im Thema.

Wenn Sie Ihre Steuerangelegenheiten und Ihre rechtliche Vertretung gern in einer Hand wüssten, sollten wir uns unterhalten. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail!

Neuigkeiten

  • 04.04.2020
  • Coronavirus: Update

Beantragung von Kurzarbeitergeld

(Zwangs-) Urlaub kann ein Mittel sein, die Belastung von Unternehmen in der Corona-Krise zu reduzieren. Ob und wann der Arbeitgeber Urlaub anordnen kann, erklärt Ihnen Petra Nicole Söhngen in unseren Corona-FAQ.