Update Kurzarbeit/Corona

Neue Regelung zu Kurzarbeit

Die Neuregelung ist günstiger für die Betriebe:

  1. Insbesondere anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden müssen nicht mehr allein vom Arbeitgeber getragen werden. Stattdessen erstattet künftig die Agentur für Arbeit diese Kosten.
  2. Das Minimum von 30 % der Beschäftigten ist reduziert auf 10 % der Beschäftigten eines Betriebes, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen.
  3. Auch Leiharbeitskräfte erhalten Kurzarbeitergeld.
  4. Der Abbau negativer Arbeitszeitkonten muss nicht mehr primär abgebaut werden.

Diese Neuerung ist für Betriebe insbesondere hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden und hinsichtlich der niedrigeren Schwelle sehr interessant (10 % statt 30 % der Beschäftigten).

In Zeiten von Corona ist dies eine hilfreiche Neuregelung, um Arbeitsplätze in Unternehmen zu erhalten und Unternehmen entsprechend zu unterstützen.

Die neue Regelung tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. Unternehmen können entsprechend jetzt schon die Neuregelung beantragen.

Neuigkeiten