Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Die optimale Form für Ihr Unternehmen
Bei der Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften sind zahlreiche zivil- und steuerrechtliche Fragen zu beantworten. Glenn Büllesfeld bietet Ihnen seine umfassende Kompetenz in diesen Fachgebieten. Umsichtige Beratung und individuell gestaltete Verträge, die nicht nur die Gründungsphase abdecken, sondern den Blick auf zukünftige Konstellationen richten, gehören zu seinen Schwerpunkten.Steuerliche Aspekte spielen in seiner Beratung ebenso selbstverständlich eine Rolle wie die Vorsorge für strittige Auseinandersetzungen von Gesellschaftern oder die Restrukturierung des Unternehmens.
Wenn der Streitfall unter Gesellschaftern eintritt
Dabei gilt grundsätzlich seine Prämisse: Streit vermeiden und statt dessen sachorientierte Lösungen finden! Tritt ein Streitfall zwischen Gesellschaftern ein, wird Glenn Büllesfeld bevorzugt als Rechtsvertreter herangezogen. Erfahren und kenntnisreich in den komplexen Konstruktionen im Gesellschaftsrecht versteht er es, die Interessen seiner Mandanten erfolgreich zu vertreten.
Wirkungsvolle Vertretung in Wirtschaftsstrafsachen
Wenn es um Insolvenzverschleppung oder andere Insolvenzstraftaten geht, wenn der Verdacht auf Kreditbetrug, Bilanzfälschung oder andere wirtschaftsstrafrechtliche Tatbestände im Raum steht, dann zählen Erfahrung und juristische Kompetenz von Glenn Büllesfeld besonders. Seine Mandanten vertrauen seiner langjährigen Praxis und den erfolgreichen Strategien, die er im Wirtschaftsstrafrecht entwickelt hat.
Profitieren Sie von unserer Expertise im Gesellschafts- und Steuerrecht.
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