Story vom Erbfall

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Vater hat einen Gewerbebetrieb, der auf eigenem Grundstück betrieben wird. Das Grundstück ist abgeschrieben und bilanziert mit einem Erinnerungswert von 1 €. Tatsächlich hat es einen Verkehrswert von 500.000 €. In seinem Testament ordnet der Vater an, dass sein Sohn den Betrieb und seine Tochter das Grundstück erben soll. Das Testament bestimmt weiter, dass die Tochter das Grundstück zur Fortführung des Betriebs gegen einen angemessenen Betrag an den Sohn verpachten soll. Der Vater wollte so erreichen, dass nach seinem Tod der Sohn den Betrieb fortführen kann und die Tochter, die an dem Betrieb kein Interesse hat, nicht leer ausgeht.

Zu der vom Vater angestrebten Fortführung des Betriebes kommt es allerdings nicht. Denn die Übertragung des Grundstückes an die Tochter führt beim Sohn zu einer Herauslösung des Grundstücks aus dem Betrieb und damit zur Aufdeckung stiller Reserven, nämlich der Differenz zwischen Buch- und Verkehrswert des Grundstücks (499.999 €). Diesen Betrag muss sich der Sohn als Einkommen zurechnen lassen und dementsprechend versteuern. Damit ist der Sohn pleite.

Dies ist nur ein Beispiel für die komplizierten Wechselbeziehungen zwischen Steuerrecht und Zivilrecht. Wenn Sie unabsehbare Folgen Ihrer geschäftlichen oder privatrechtlichen Entscheidungen vermeiden wollen, sollten Sie begleitenden fachlichen Rat einholen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

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